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A. Allgemeine Regeln
1. Verantwortlichkeit Jeder Gigathlet ist selbst verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Gigathlon teilzunehmen. Er hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.
2. Disziplin Es ist verboten,andere Gigathleten in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man sie stösst, abdrängt oder ihnen den Weg versperrt. Verlässt ein Gigathlet seine Rennstrecke, muss er das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Der Gigathlet darf die Strecke nicht abkürzen, einen Teil der Strecke auslassen oder sich auf andere Weise einen Vorteil verschaffen.
3. Check-In Die City Single (ohne Supporter), die City Team of Five und die City Youngsters müssen vollständig zu den offiziellen Check-In Zeiten erscheinen, um ihr Startnummern-Package abzuholen. Erscheint ein Team nicht komplett, wird pro nicht erschienenem Gigathleten eine Zeitstrafe von 15 Minuten auf die Gesamtzeit zugeschlagen. Sämtliche Mitglieder der City Youngsters haben sich beim Check-In auszuweisen (ID, Reisepass, Führerschein o.ä.).
4. Supporter / Hilfe von Aussenstehenden Der Gigathlet darf nicht von Tempomachern oder Supportern direkt auf der Strecke begleitet werden,sei es in Autos,auf Motorrädern,Velos,zu Fuss oder auf andere Weise.
5. Ausrüstung Jeder Gigathlet ist für seine Ausrüstung selber verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes entspricht. Er ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebenen offiziellen Startnummern während des ganzen Rennens gut sichtbar an den vorgeschriebenen Stellen zu tragen.
6. Supporter Bei Ankunft in Basel wird das Auto in der Halle 1 der Messe Basel parkiert und steht für den Support des City Single nicht mehr zur Verfügung. Die Wege zu den Wechselzonen 2 und 3 sind für den Supporter des City Single und für den Schwimmer resp. den Läufer der Teams ausgeschildert. Der Supporter bringt die Schwimmausrüstung per Bike in die Wechselzone 2 und die Laufausrüstung in die Wechselzone 3.
Für die Supporter ist das Reglement ebenfalls verbindlich.Diese haben den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der offiziellen Helfer Folge zu leisten.
7. Arzt- und Sanitätsdienst Die Anweisungen der Sanität sind strikte zu befolgen. Diese sind befugt,Gigathleten jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Gigathleten,die Erste Hilfe beanspruchen,können das Rennen am gleichen Ort wieder fortsetzen,wenn der Sanitäter dies gestattet.
8. Haftungsausschluss Die Teilnahme am Gigathlon erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko.Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für alle Personen-und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Gigathleten. Mit der Anmeldung zum Gigathlon akzeptiert jeder Teilnehmer die Gigathleten-Erklärung und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.
9. Kontrollschluss Die Kontrollschlusszeiten an den einzelnen Wechselzonen und im Ziel müssen eingehalten werden. Zu spät eintreffende Gigathleten werden aus dem Rennen genommen und nicht mehr klassiert. Wenn sich bereits vor dem Erreichen der Wechselzone oder des Zieles abzeichnet, dass der Kontrollschluss offensichtlich nicht mehr erreicht werden kann, so entscheidet der Verantwortliche des Besenwagens,wann der Teilnehmer ins Fahrzeug eingeladen werden muss.
Die Kontrollschlusszeiten und der Entscheid des «Besenwagens» sind verbindlich.
Nicht abgelöste Gigathleten können bei Kontrollschluss die nächste Strecke in Angriff nehmen (Sammelstart).Wurde ein Gigathlet in der vorangehenden Disziplin disqualifiziert, kann der nächste Gigathlet seine Disziplin trotzdem absolvieren. Der Single oder das Team wird in diesem Fall nicht klassiert.
B. Schwimmen
10. Wetsuits Das Tragen eines Wetsuits wird empfohlen. Die vom Veranstalter abgegebene Badekappe ist mit aufgeklebter Startnummer zu tragen.
11. Künstliche Schwimmhilfen Künstliche Hilfen wie Paddels, Flossen, Schnorchel oder dergleichen sowie Handschuhe sind nicht erlaubt. Füsslinge sind gestattet (Scherben im Uferbereich sind möglich).
C. Velo / Bike
12. Veloausrüstung Es sind nur Velos erlaubt, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können.Zusätzlich auf allen Teilen des Velos angebrachte Verschalungen (Ausnahme Hinterrad), die dem Windschutz dienen, sind nicht erlaubt. Die Räder dürfen keine Komponenten enthalten, die den Antrieb begünstigen. Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Prüfung dieser Regel möglich ist. Eine gültige Velo-Vignette ist obligatorisch.
13. Helmtragpflicht Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelmes ist obligatorisch.
D. Inline
14. Helmtragpflicht Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelms ist obligatorisch.Weitere Schutzvorrichtungen wie Ellbogen-, Knie- und Handgelenkschützer werden empfohlen.
E. Reglementsverstösse
15. Schiedsrichter Wir appellieren an eure Fairness. Weisungen der Schiedsrichter (Organisatoren und Staff ) ist Folge zu leisten.Vergehen (wie in Pkt.2 beschrieben) können zu Disqualifikationen führen.
F. Schlussbestimmungen
16. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde am 3.3.2005 von der Steuerungsgruppe in Kraft gesetzt. Bei Widersprüchen gilt das vorliegende Reglement in deutscher Sprache. Es hat Gültigkeit für die City-Kategorien 2005. Nachträge und Änderungen werden über die Homepage www.gigathlon.ch kommuniziert oder allenfalls dem City Single resp. dem Team-Captain per E-Mail übermittelt.
Zeitmessung Die Zeitmessung wird durch ResultService.ch durchgeführt. Das System war unter anderem schon erfolgreich bei der OL-WM sowie beim Gigathlon 2004 im Einsatz.
eStick Jeder City Single sowie sämtliche Teams (City Team of Five und City Youngsters) erhalten beim Check-In einen eStick, der mit der Startnummer versehen ist. Der eStick muss durch den aktiven Gigathleten am Arm getragen werden. In der nächsten Wechselzone muss er an den nachfolgenden Gigathleten weitergegeben werden. Geht der eStick verloren,muss sich der Gigathlet in der nächsten Wechselzone bei der Zeitmessung melden. Der nächste Gigathlet respektive der Single darf erst mit dem Sammelstart starten. Er erhält einen neuen eStick.
Durch den Verlust eines eStick kann die Zeit nicht gemessen werden. Verlorene eStick werden mit CHF 50.– in Rechnung gestellt.
eBox Die Zeit wird gemessen, sobald der eStick bei jedem Streckenziel durch den Gigathleten aktiv in die eBox gehalten wird. Bei Ertönen des Piepstons ist die Registrierung erfolgreich. Bitte den eStick vor der Zeitmessung in der Hand bereithalten.
Sammelstart An allen Wechselzonen werden nicht abgelöste Gigathleten bei Kontrollschluss auf die nächste Teilstrecke geschickt. Bitte Speakerdurchsagen beachten, da ein neuer eStick bezogen werden muss.
Ranglisten Im Ziel wird eine Rangliste ausgehängt. Die Rangliste wird zudem auf dem Internet unter www.gigathlon.ch publiziert. City Single und Teams, die aufgrund eines Sammelstarts (nach Verlust eStick, Nichteinhalten des Kontrollschlusses,Disqualifikation) einen neuen eStick erhalten, werden auf der Rangliste ohne (Strecken-)Zeiten aufgeführt. |