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Reglement Gigathlon 2010
A. Begriffe
Supporter: Als Supporter werden im Folgenden die offiziell akkreditierten Helfer von Gigathleten bezeichnet. Sie tragen eine Supporterweste.
Aussenstehende Personen: Als aussenstehende Personen werden im Folgenden alle nicht akkreditierten Personen bezeichnet. B. Allgemeine Regeln
1. Wettkampfform Der Gigathlon 2010 besteht aus einer 1.Etappe am Samstag 10. Juli und einer zweiten Etappe am Sonntag 11. Juli 2010. Die Velostrecke am Samstag wird von einer Schwimmstrecke unterbrochen. Die beiden Teilabschnitte der Velostrecke müssen vom gleichen Gigathleten absolviert werden.
2. Verantwortlichkeit Jeder Teilnehmer ist selbst verantwortlich, in gut trainiertem Zustand sowie körperlich gesund am Gigathlon teilzunehmen. Er hat dieses Reglement und die Verkehrsregeln des Strassenverkehrsgesetzes einzuhalten sowie die Auflagen des Veranstalters und die Anweisungen der Funktionäre zu befolgen.
Das Mindestalter für die Teilnahme in den Kategorien Single und Couple ist 18 Jahre (Jahrgang 1992 und älter). Jugendliche mit Jahrgang 1994 und jünger können nur mit schriftlicher Zustimmung ihrer Eltern und ausschliesslich in der Kategorie Team of Five starten.
3. Disziplin Es ist verboten, andere Teilnehmer in irgendeiner Form zu behindern, sei es dadurch, dass man ihn stösst, abdrängt, ihm den Weg versperrt, seine Ausrüstung sabotiert oder ihnen auf andere Weise einen Nachteil verschafft. Verlässt ein Teilnehmer die Rennstrecke, muss er das Rennen am gleichen Ort wieder aufnehmen. Die Teilnehmer dürfen die Strecke nicht abkürzen, einen Teil der Strecke auslassen oder sich auf andere Weise einen Vorteil verschaffen.
Bei geschlossener Bahnschranke wird die Zeit weder angehalten noch gutgeschrieben. Den Anweisungen der Staff ist strikte Folge zu leisten. Das Passieren einer geschlossenen Bahnschranke hat die sofortige Disqualifikation zur Folge.
4. Vorbezugsrecht / Anmeldung / Startgeld An den Kick-Off-Veranstaltungen vom Samstag 31. Oktober 2009 in St.Gallen und Zug sowie vom 1. November 2009 in Thun werden unter den erfolgreichen Absolventen des Gigathlon Warm-up max. 200 Berechtigungen zum Vorbezug eines Startplatzes verlost. Die Berechtigung garantiert, dass ein Startplatz gekauft werden kann, sofern diese zwischen dem Samstag 31. Oktober. 2009, und Mittwoch 4. November 2009 24:00 Uhr auf dem kommunizierten Online-Portal eingelöst und der Startplatz fristgerecht, innerhalb der Zahlungsfrist von 10 Tagen ab Startplatzkauf, bezahlt wird.
Das Anmeldeportal für den Gigathlon 2010 wird zu einem unbekannten Zeitpunkt im Verlauf des 5. Novembers 2009 geöffnet. Es gilt das Prinzip „first come, first served“. Mit dem Kauf eines Startplatzes ist das Startgeld, bis zur vollständigen Bezahlung, dem Veranstalter geschuldet. Das Anmeldeportal bleibt so lange geöffnet bis alle Startplätze vergeben sind. Sobald das vollständig einbezahlte Startgeld fristgerecht bei den Veranstaltern eingetroffen ist, gilt die Anmeldung als rechtsgültig. Anmeldeschluss ist der 31. März 2010.
Eine Abmeldung ist nur gegen Vorweisen eines ärztlichen Zeugnisses möglich. Dabei werden folgende Gelder zurückerstattet:
- bis zum 1. März 2010: Startgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- (kein Anspruch auf die offizielle Ausrüstung)
- bis zum 31. März 2010: Startgeld abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 25% des Startgeldes (kein Anspruch auf die offizielle Ausrüstung)
- ab dem 1. April 2010: keine Rückerstattung des Startgeldes. Die offizielle Ausrüstung kann am Check-In abgeholt werden (kein Versand)
Bei Abbruch, Verkürzung oder Absage des Gigathlon besteht keinerlei Anspruch auf Rückerstattung des Startgeldes.
5. Check-In Die Single, Couple (beide) und Team of Five (alle fünf) müssen zu den offiziellen Check-In Zeiten ihre Startunterlagen abholen. Erscheint ein Single nicht persönlich, Couples oder Teams nicht persönlich oder nicht komplett, wird pro nicht erschienenen Gigathleten eine Zeitstrafe von 60 Minuten auf die Gesamtzeit zugeschlagen.
Der Check-In aller Kategorien findet am Freitag 9. Juli 2010 in Thun statt.
Beim Check-In hat der Team-Captain seinen Ausweis (ID, Reisepass, Führerschein o.ä.) vorzulegen.
Jedes Bike und jedes Rennvelo, welches am Samstag eingesetzt wird, muss am Freitag 9. Juli 2010 zu den im Manual beschriebenen Zeiten in der Wechselzone in Langnau i. Emmental deponiert werden.
6. Supporter Pro Single und Couple sind zwei Supporter im Startgeld inbegriffen. Für Team of Five werden keine Supporter akkreditiert.
Als Akkreditierung gilt für Gigathleten ein versiegelter Handgelenksbändel und für Supporter eine Supporterweste.
Für die Supporter ist das Reglement ebenfalls verbindlich. Diese haben den Anweisungen der Sicherheitskräfte und der offiziellen Helfer Folge zu leisten. Reglementverstösse der Supporter werden durch Bestrafung des begleiteten Gigathleten geahndet.
7. Supporter/ Hilfe von Aussenstehenden Die Teilnehmer dürfen nicht von Tempomachern, Supportern oder aussenstehenden Personen direkt auf der Strecke begleitet werden, sei es in Autos, auf Motorrädern, Velos, zu Fuss oder auf andere Weise. Am Sonntag 11. Juli 2010 dürfen ab der im Manual kommunizierten Stelle der Laufstrecke alle Läufer (Single, Couple, Team of Five) von ihren Team-Mitgliedern und Supportern auf dem Bike oder zu Fuss begleitet und supportet werden. Am Samstag darf kein Athlet (auch nicht die Single) auf der Laufstrecke begleitet werden.
Die Entgegennahme von Verpflegung und anderen Gegenständen (Kleider, Schuhe usw.) von Supportern oder aussenstehenden Personen ausserhalb der Wechselzone ist untersagt. Davon ausgenommen sind alle Läufer auf der zweiten Hälfte der letzten Laufstrecke am Sonntag 11. Juli. Bei einer Panne (Velo, Bike, Inline) darf Hilfe von Aussen angenommen werden.
8. Supporter-Fahrzeug Pro Single, Couple und Team of Five ist nur 1 Fahrzeug zugelassen. Das Fahrzeug inkl. allfälliger Anhänger darf die Länge von 8 m nicht überschreiten. Wohnwagen sind nicht zugelassen. Das Fahrzeug ist während der ganzen Veranstaltung mit der abgegebenen Vignette zu kennzeichnen. Die Vignetten sind gemäss Vorschrift gut sichtbar hinten und vorne am Fahrzeug anzubringen und dürfen während dem Gigathlon nicht entfernt werden. Das Fehlen mind. einer Vignette führt zu einer Zeitstrafe. Der Support aus einem nicht offiziellen (ohne Vignette) Zweitfahrzeug ist verboten und wird geahndet.
Die vom Veranstalter mit Fahrverbot belegten Streckenabschnitte dürfen nicht befahren werden. Die Wettkampf-Strecken des Gigathlon gelten als Sperrgebiet und dürfen nicht befahren werden. Missachtung kann zur Disqualifikation des betreuten Gigathleten führen.
9. Arzt- und Sanitätsdienst Die Anweisungen des Rennarztes und des Sanitätsdienstes sind strikte zu befolgen. Diese sind befugt, Teilnehmer jederzeit aus dem Rennen zu nehmen, wenn deren Gesundheit oder Sicherheit gefährdet ist. Teilnehmer, die Erste Hilfe erhalten, können das Rennen am gleichen Ort wieder fortsetzen, wenn der Arzt/Sanitäter dies gestattet.
10. Haftungsausschluss Die Teilnahme am Gigathlon erfolgt auf eigene Verantwortung und auf eigenes Risiko. Der Veranstalter schliesst jegliche Haftung für alle Personen- und Sachschäden aus. Gegenüber dem Veranstalter können keine Haftpflichtansprüche geltend gemacht werden. Die Versicherung gegen Unfall, Krankheit oder Diebstahl sowie für die eigene Haftpflicht ist Sache jedes Teilnehmers. Mit der Anmeldung zum Gigathlon akzeptiert jeder Teilnehmer die Gigathleten-Erklärung und befreit den Veranstalter und dessen Hilfspersonen, soweit dies gesetzlich zulässig ist, von sämtlichen Haftungsansprüchen.
11. Kategorien Single Woman und Single Man: Frau oder Mann, der/die die gesamte Strecke alleine bewältigt.
Couple: 2 Personen, wovon mind. 1 Frau. Die Frau muss mind. 2 Disziplinen pro Tag absolvieren. Die vom Veranstalter vorgegebenen Regeln über die Disziplinenaufteilung muss eingehalten werden.
Team of Five: 5 Personen, wovon mindestens 2 Frauen. Mindestens zwei Frauen müssen pro Tag je eine Disziplin absolvieren. Jede Person muss pro Tag mindestens eine Disziplin absolvieren.
12. Disziplinen-Aufteilung Couple Es gibt zwingende Aufteilungen der Disziplinen für die Kategorie Couple:
Am Samstag 10.Juli muss die Velo und die Schwimmstrecke zwingend vom selben Athleten absolviert werden Am Sonntag 11. Juli muss die Velo und die Bikestrecke oder die Bikestrecke und die Laufstrecke zwingend vom selben Athleten absolviert werden.
13. Kontrollschluss Die Kontrollschlusszeiten an den einzelnen Verpflegungsposten, Wechselzonen und im Ziel müssen eingehalten werden. Zu spät eintreffende Gigathleten werden aus dem Rennen genommen und nicht mehr gewertet.
Wenn sich bereits vor dem Erreichen der Wechselzone oder des Zieles abzeichnet, dass der Kontrollschluss offensichtlich nicht mehr erreicht werden kann, so entscheidet der Verantwortliche des Besenwagens, wann der Teilnehmer ins Fahrzeug eingeladen werden muss.
Die Kontrollschlusszeiten und der Entscheid des „Besenwagens“ sind verbindlich.
Nicht abgelöste Team-Mitglieder und Partner von Couple können bei Kontrollschluss (oder bei Sammelstart) die nächste Strecke in Angriff nehmen. Wurde ein Gigathlet oder ein Team in der ersten Etappe nicht klassiert oder wurde der Kontrollschluss nicht eingehalten, kann der Gigathlet trotzdem zur nächsten Etappe starten. Der Gigathlet oder das Team bleiben dabei ausser Rangierung für die Gesamtwertung.
14. Nicht-beenden einer Etappe Kann ein Single, ein Couple oder ein Team of Five eine Etappe nicht beenden (z.B. Überschreiten der Kontrollschlusszeit, Verletzung, Unfall), so kann der Single, das Couple oder das Team of Five den Gigathlon auf der nächsten Etappe fortsetzen, wird aber nicht mehr in der Gesamtwertung rangiert.
15. Neutralisation Jeder Gigathlet ist selbst verantwortlich, dass er rechtzeitig am richtigen Ort ist. Die Zeitmessung wird während des Wettkampfs nicht angehalten. Nur bei besonderen Umständen, die der Veranstalter verschuldet hat oder aufgrund von äusseren, unerwarteten Umständen, die nicht im Verantwortungsbereich des Gigathleten liegen, kann die Zeit von der Rennjury neutralisiert werden. Der Neutralisationsantrag muss sobald als möglich beim Infostand der betreffenden Wechselzone mittels Formular gemeldet und begründet werden.
16. Ausrüstung Jeder Teilnehmer ist für seine Ausrüstung selbst verantwortlich und hat dafür zu sorgen, dass diese den Vorschriften des Strassenverkehrsgesetzes entspricht und sich in einwandfreiem Zustand befindet. Er ist verpflichtet, die vom Veranstalter abgegebenen offiziellen Start-Nummern während des ganzen Rennens gut sichtbar an den vorgeschriebenen Stellen zu tragen. Die akkreditierten Supporter sind ebenfalls verpflichtet, das abgegebene Supporter-Gilet während des ganzen Rennens zu tragen.
Jeder Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass er eine den Witterungsbedingungen entsprechende Bekleidung trägt. Insbesondere bei kalter Witterung, bei Strecken in hohen Lagen oder der Gefahr eines Wetterumsturzes und auf den Velo- und Bikestrecken ist er dafür verantwortlich, dass seine Kleidung den Körper vor Auskühlen schützt. Bei starker Hitze ist entsprechender Sonnenschutz zu tragen (Mütze, Sonnebrille, Sonnencrème).
Muss ein Gigathlet damit rechnen, eine Disziplin im Dunkeln zu absolvieren, so ist er selbst verantwortlich, die entsprechende Beleuchtung zu tragen. Die Schiedsrichter behalten sich vor, schlecht ausgerüstete Gigathleten aus Sicherheitsgründen aus dem Rennen zu nehmen.
17. Startnummern, Zeitmess-Chip, Handgelenks-Bändel Die abgegebenen Startnummern sind während dem Wettkampfeinsatz an den vorgeschriebenen Orten zu tragen.
Der Zeitmess-Chip muss während dem Wettkampfeinsatz am Fussgelenk getragen werden. Ein frühzeitiges Abnehmen des Zeitmess-Chips verunmöglicht die korrekte Zeitmessung. Jeder Gigathlet ist selbst dafür verantwortlich dass er den Zeitmess-Chip richtig montiert und dieser beim überschreiten der Zeitmessmatte registriert wird (Piepsen der Zeitmess-Matte kontrollieren). Der Chip muss in den Wechselzonen an den nächsten Gigathleten weitergegeben werden.
Der Handgelenks-Bändel wird mit dem Gigathlon-Manual zugeschickt und muss vor dem Check-In am Handgelenk montiert sein. Er ist persönlich und muss während dem ganzen Gigathlon getragen werden. Das Fehlen eines Handgelenk-Bändels wird geahndet.
18. Zelte Im Gigathlon-Camp dürfen nur die offiziellen neuen roten Gigathlon-Zelte 2009 und die Zelte 2010 aufgestellt werden. Zelte vom ewz.gigathlon, Swisspower Gigathlon Expo 02, Gigathlon 2004, 2005, 2006 und 2007 sind NICHT erlaubt. Die Zelte (Ein 4-Mann Zelt für Single, Zwei 4-Mann Zelte für Couple und Team of Five) sind im Startgeld inbegriffen. Gigathleten welche bereits im Besitz eines roten Zeltes von 2009 sind, erhalten eine Startgeldreduktion von CHF 50.- pro mitgebrachten Zelt.
19. Abfall Die Teilnehmer tragen Sorge zur Umwelt. Verpflegungsabfall darf nur im Verpflegungsbereich, welcher 200m nach jedem Verpflegungsposten endet, fortgeworfen werden. Anschliessend ist der Verpflegungsabfall bis zum nächsten Verpflegungsbereich mitzunehmen oder in Abfallbehältern zu entsorgen. Unerlaubtes Fortwerfen jeglichen Abfalls wird mit Zeitzuschlag bestraft.
20. Preise / Siegerehrung Die ersten drei jeder Kategorie (Single Woman, Single Man, Couple, Team of Five) erhalten Naturalpreise. Die Preise müssen an der Siegerehrung persönlich abgeholt werden. Die Preise werden nicht nachgesandt.
C. Schwimmen
21. Wetsuits Das Tragen von Wetsuits ist obligatorisch. Die vom Veranstalter abgegebene Badekappe ist mit aufgeklebter Start-Nummer zu tragen. Der Zeitmess-Chip ist unter dem Wetsuit zu tragen.
22. Künstliche Schwimmhilfen Künstliche Hilfen wie Paddels, Flossen, Schnorchel oder dergleichen sind nicht erlaubt. Handschuhe und Füsslinge sind nicht gestattet, Hände und Füsse müssen unbedeckt bleiben. Knie und Ellbogen müssen bedeckt sein.
23. Wassertemperaturen bis 12.9°C Schwimmstrecke wird durch eine Ersatzlaufstrecke ersetzt 13.0°C - 13.9°C Maximale Schwimmstrecke 1 km 14.0°C - 14.9°C Maximale Schwimmstrecke 2 km 15.0°C - 15.9°C Maximale Schwimmstrecke 3 km 16.0°C - 16.9°C Maximale Schwimmstrecke 4 km
D. Velo / Bike
24. Veloausrüstung Es sind nur Velos und Bikes erlaubt, die allein durch menschliche Kraft vorwärts bewegt werden können. Zusätzlich auf allen Teilen des Velos angebrachte Verschalungen (Ausnahme Hinterrad), die dem Windschutz dienen, sind nicht erlaubt. Die Räder dürfen keine Komponenten enthalten, die den Antrieb begünstigen. Sie müssen so konstruiert sein, dass eine Prüfung dieser Regel möglich ist. Eine gültige Velo-Vignette ist obligatorisch. Nach Einbruch der Dunkelheit sind die Velos und Bikes mit Beleuchtung auszustatten, so dass auch abseits der Strassen genügend Licht gegeben ist.
Jeder Gigathlet ist dafür verantwortlich, dass sich das Velo und Bike in einwandfreiem Zustand befindet und vor der Anreise an den Gigathlon von einem qualifizierten Mechaniker geprüft wurde.
25. Helmtragpflicht Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelmes sowie des offiziellen Helm-Covers ist obligatorisch.
E. Inline
26. Helmtragpflicht Das Tragen eines funktionstüchtigen Hartschalenhelms sowie des offiziellen Helm-Covers ist obligatorisch. Weitere Schutzvorrichtungen wie Ellbogen-, Knie- und Handgelenkschützer werden empfohlen. Bei Dunkelheit sind das rote Rücklicht und ein weisses Frontlicht zu tragen.
27. Verwendung von Stöcken Stöcke und weitere Hilfsmittel dürfen am Gigathlon nicht verwendet werden.
28. Laufpassgen Die Inlinestrecke am Sonntag wird von einer Laufpassage von ca. 700m unterbrochen, auf welcher die Inlines zwingend ausgezogen werden müssen. Dabei darf der Zeitmess-Chip nicht ausgezogen werden. Auf der Laufpassage eingesetzte Laufschuhe werden vom jeweiligen Gigathleten in der Trikot-Tasche oder einem Rucksack selber mitgetragen. Es dürfen keine Laufschuhe in der Hand getragen oder von Supportern entgegen genommen werden (unerlaubter Support).
F. Laufen
29. Beleuchtung Ist ein Gigathlet noch bei Dunkelheit auf der Strecke muss er für die notwendige Beleuchtung sorgen.
30. Verwendung von Stöcken Stöcke und weitere Hilfsmittel dürfen am Gigathlon nicht verwendet werden.
G. Reglementsverstösse / Proteste
31. Schiedsrichter Zur Einhaltung des Reglements werden Schiedsrichter eingesetzt, welche Reglementverstösse ahnden. Die Schiedsrichter können zur Einhaltung des Reglements den Teilnehmern direkte Anweisungen erteilen, die zu befolgen sind.
32. Strafen Je nach Art und Schwere des Vergehens kann eine oder mehrere der nachfolgenden Strafen durch Schiedsrichter verhängt werden:
- Mündlicher Verweis
- Zeitstrafe
- Deklassierung um einen oder mehrere Ränge
- Keine Klassierung
- Sperre
Die Strafe wird dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt.
33. Proteste Proteste von Gigathleten und offiziellen Supportern gegen die Entscheide der Schiedsrichter sowie gegen andere Anordnungen der Organisatoren (Zeitmessung, Fehlleitungen usw.) müssen gegen eine Kaution von CHF 100.-- beim Info-Stand des Gigathlon am Zentralort hinterlegt werden. Der Protest hat grundsätzlich innert 4 Stunden, nachdem der Schiedsrichterentscheid dem Gigathleten oder dem Team-Captain mitgeteilt wurde, zu erfolgen. Wird der Schiedsrichterentscheid während des Wettkampfs mitgeteilt, so hat der Protest spätestens 4 Stunden nach Zielankunft des betreffenden Single, Couple oder Team of Five zu erfolgen. Proteste der offiziellen Helfer und OK-Mitglieder erfolgen ohne Kaution.
34. Rangliste Allfällige Unstimmigkeiten in der inoffiziellen Rangliste sind bis am Montag 12. Juli 2010 17:00 Uhr unter 0848 444 284 oder info@gigathlon.ch zu melden. Nach diesem Zeitpunkt können keine Änderungsanträge mehr angenommen werden.
35. Form des Protestes Proteste müssen in schriftlicher Form, unterzeichnet und unter Angabe des Sachverhaltes mit Hinweis auf allfällige Zeugen mittels offiziellem Protestformular deponiert werden. Das Formular ist am Infostand des Zentralortes erhältlich.
36. Entscheid Rennjury Die Rennjury entscheidet uneingeschränkt. Die Entscheide der Rennjury sind endgültig und können nicht angefochten werden. Bei Gutheissung des Protestes wird die Kaution von Fr. 100.-- dem Protestierenden zurückgegeben. Andernfalls wird die Protestkaution durch den Veranstalter der Nachwuchsförderung im Schweizer Sport zugewiesen.
37. Dopingvergehen Verstösse gegen Anti-Doping-Bestimmungen und deren Sanktionierung richten sich nach dem Doping-Statut von Swiss Olympic und den dazugehörigen Ausführungsbestimmungen von Antidoping Schweiz. Antidoping Schweiz kann jederzeit Dopingkontrollen durchführen.
38. Gigathleten-Erklärung Spätestens beim Abholen der Startnummern unterzeichnet jedes Team-Mitglied eine Gigathleten-Erklärung. Damit anerkennt er für sich, sein Team und seine Supporter dieses Reglement sowie die in der Gigathleten-Erklärung enthaltenen Vorschriften und Auflagen. Er verpflichtet sich, die entsprechenden Bestimmungen einzuhalten.
H. Schlussbestimmungen
39. Schlussbestimmungen Dieses Reglement wurde am 20. Oktober 2009 durch den Strategieausschuss Gigathlon 2010 in Kraft gesetzt und am 1. März 2010 geringfügig angepasst. Bei Widersprüchen gilt das vorliegende Reglement in deutscher Sprache. Es hat Gültigkeit für den Gigathlon 2010. Nachträge und Änderungen werden den Gigathleten schriftlich bekannt gegeben oder dem Team-Captain übermittelt.
40. Sanktionen-Katalog für Reglementverstösse
1. Unerlaubte Begleitung durch Supporter oder aussenstehende Personen (Art. 6, 7, 8 Reglement) Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten Dritte Verfehlung: Disqualifikation
2. Reglementverstoss durch Supporter-Fahrzeug (Art. 6,7,8 Reglement) Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten Dritte und jede weitere Verfehlung: Zeitstrafe 180 Minuten
3. Reglementverstoss beim Check-In (Art. 5 Reglement) Team erscheint nicht Zeitstrafe 60 Minuten vollständig: pro nicht erscheinendem Athlet
4. Reglementverstoss Wegwerfen von Abfall (Art. 19 Reglement) Erste Verfehlung: Zeitstrafe 60 Minuten Zweite Verfehlung: Zeitstrafe 120 Minuten Dritte Verfehlung: Disqualifikation
5. Reglementverstoss fehlender Handgelenksbändel (Art. 17 Reglement) a. Athlet ist als Gigathlet gemeldet: Zeitstrafe 60 Minuten b. Athlet ist nicht gemeldet: Disqualifikation
6. Fehlende Fahrzeug-Vignette (Art. 8 Reglement) a. Athlet ist als Gigathlet gemeldet: Zeitstrafe 60 Minuten b. Athlet ist nicht gemeldet: Disqualifikation
7. Andere, allgemeine Reglementverstösse
Je nach Schwere des Verschuldens Zeitstrafe ab 30 Min. bis Disqualifikation
Passieren einer geschlossenen Bahnschranke: Disqualifikation!
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